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Leistungsabrechnung

· Tipps & Hinweise

Abrechnung und Bezahlung

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985.

Private Krankenversicherung

Privatpatienten erhalten von ihren Krankenkassen eine Erstattung der Behandlungskosten. Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können eine private Zusatzversicherung abschließen, welche die Kosten übernimmt.

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung leider nicht. Als gesetzlich Versicherte Patientin bzw. gesetzlich versicherter Patient, müssen wir ihnen die Kosten privat in Rechnung stellen.

Sie können jedoch eine private Zusatzversicherung abschließen, welche die Behandlungskosten übernimmt.

Eingangsschild zur Praxis Heinrich Kaiser

Praxisanschrift

Heinrich Kaiser - Heilpraktiker
Hauptstraße 98
56220 Urmitz am Rhein